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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08   

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https://dejure.org/2009,21547
LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08 (https://dejure.org/2009,21547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 27 P 55/08 (https://dejure.org/2009,21547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 27 P 55/08 (https://dejure.org/2009,21547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer am insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ I leidenden Person auf Pflegegeld der Pflegestufe I; Zuordnung von Maßnahmen der Beschaffung und Zubereitung der für eine Diät benötigten Lebensmittel zu dem Bereich der Ernährung; Maßnahmen der Beschaffung und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Dies schließt bei an Stoffwechselstörungen leidenden Personen die Einbeziehung solcher Hilfen in die Grundpflege aus, die nur dazu dienen, die Verträglichkeit der Nahrung sicherzustellen, etwa durch Kontrollmaßnahmen oder durch Zuführung von Arzneimitteln (so Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 19. Februar 1998, B 3 P 3/97 R, BSGE 82, 27).

    26 Die Medikamentengabe stellt als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme eine Form der Behandlungspflege dar, die vom Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI auch bei weiter Auslegung nicht erfasst wird (so BSG, Urteil vom 17. März 2005, B 3 KR 9/04 R, BSGE 94, 192 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 a.a.O., zu Insulininjektionen bei Diabetespatienten; siehe auch Urteil vom 17. Juni 1999, B 3 P 10/98 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 7).

    Mit dieser Regelung sollte lediglich klargestellt werden, dass "der natürliche, altersentsprechende Pflegebedarf von Kindern" unberücksichtigt bleibt und allein auf den das altersübliche Maß übersteigenden Aufwand abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/5262, S. 98 zu § 13 Abs. 2 des Entwurfs).

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Grundpflege im Sinne des § 14 Abs. 4 SGB XI setzt voraus, dass die konkrete Hilfeleistung mit dem Wortlaut bzw. dem Begriff der betreffenden Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI jedenfalls bei weiter Auslegung vereinbar ist, es also einen "sachlichen Zusammenhang" gibt (vgl. beispielsweise BSGE SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 zur Hilfe beim Baden: Pflegebad an Stelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten; BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 zur Hilfe beim An- und Auskleiden: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen als zusätzlichem krankheitsbedingten Teil der Bekleidung).

    Gleiches gilt für die Begleitung zum Krankengymnasten, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet ist (siehe etwa BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 20/97 R, SozR 3-3300 § 14 Nr. 9, zur Krankengymnastik eines Kindes).

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 10/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Hilfebedarf - mindestens zwei Verrichtungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    26 Die Medikamentengabe stellt als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme eine Form der Behandlungspflege dar, die vom Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI auch bei weiter Auslegung nicht erfasst wird (so BSG, Urteil vom 17. März 2005, B 3 KR 9/04 R, BSGE 94, 192 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 a.a.O., zu Insulininjektionen bei Diabetespatienten; siehe auch Urteil vom 17. Juni 1999, B 3 P 10/98 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 7).

    Im Übrigen ist das Spritzen von Insulin zeitlich zu weit vom Vorgang des Essens entfernt, um noch unter "Aufnahme der Nahrung" (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI) subsumiert zu werden; es handelt sich somit um eine selbständige Maßnahme der Behandlungspflege ohne Bezug zu einer der Verrichtungen des Katalogs in § 14 Abs. 4 SGB XI (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Zur Grundpflege gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI vielmehr nur die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme selbst sowie die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt erforderlich wird (BT-Drucks 12/5262, S 96, 97).

    Mit dieser Regelung sollte lediglich klargestellt werden, dass "der natürliche, altersentsprechende Pflegebedarf von Kindern" unberücksichtigt bleibt und allein auf den das altersübliche Maß übersteigenden Aufwand abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/5262, S. 98 zu § 13 Abs. 2 des Entwurfs).

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    26 Die Medikamentengabe stellt als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme eine Form der Behandlungspflege dar, die vom Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI auch bei weiter Auslegung nicht erfasst wird (so BSG, Urteil vom 17. März 2005, B 3 KR 9/04 R, BSGE 94, 192 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 a.a.O., zu Insulininjektionen bei Diabetespatienten; siehe auch Urteil vom 17. Juni 1999, B 3 P 10/98 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 7).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Daran fehlt es hier; die Hilfeleistungen zu den sportlichen Aktivitäten des Kläger stehen mit keiner anderen Verrichtung der Grundpflege (§ 14 Abs. 4 Nrn. 1 bis 3 SGB XI) in unmittelbarem Zusammenhang (vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000, B 3 P 15/99 R, SozR 3-3300, § 14 Nr. 16, zu der Betätigung eines Diabetikers in Form des als Teils der ärztlichen Therapie anerkannten Spazierengehens).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Grundpflege im Sinne des § 14 Abs. 4 SGB XI setzt voraus, dass die konkrete Hilfeleistung mit dem Wortlaut bzw. dem Begriff der betreffenden Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI jedenfalls bei weiter Auslegung vereinbar ist, es also einen "sachlichen Zusammenhang" gibt (vgl. beispielsweise BSGE SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 zur Hilfe beim Baden: Pflegebad an Stelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten; BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 zur Hilfe beim An- und Auskleiden: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen als zusätzlichem krankheitsbedingten Teil der Bekleidung).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 55/08
    Das Grundgesetz räumt kein Recht auf den Bezug bestimmter Sozialleistungen ein; eine Ausnahme stellt lediglich der durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 20 GG gewährleistete Anspruch auf das Existenzminimum (vgl. BVerfGE 82, 60, 80 und 364, 368) dar, den die Sozialhilfe sicherstellt.
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